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Aktuelle Infos siehe
gebäude-energieausweis
Stand 2009
Werner Friedl
www. Architekt-Friedl.de
Energieauweis für alle Pflicht
Mit der EnEV 2007(6) wurde eine europäische Richtlinie zur Einführung von Energieausweisen für bereits bestehende Gebäude in deutsches Recht umgesetzt werden.
"Energieeffizienz ist auch im Gebäudebereich notwendig. Dazu sollen kostengünstige, leicht verständliche Energieausweise beitragen. Wer Gebäude oder Wohnungen kaufen oder mieten will, kann sich künftig anhand der Informationen in den Energieausweisen besser über die energetischen Eigenschaften verschiedener Objekte informieren", sagte Bundesbauminister Tiefensee.
Nach der Energieeinsparverordnung sind Eigentümer und Vermieter verpflichtet, im Falle des Verkaufs oder der Vermietung Kauf- und Mietinteressenten einen Energieausweis zugänglich zu machen. Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten können dabei wählen, ob sie den Energieausweis auf der Grundlage des errechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs einsetzen. Das Gleiche gilt für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet oder später auf diesen Standard gebracht wurden. Nur für Wohngebäude aus der Zeit vor der Wärmeschutzverordnung von 1977, die dieses Qualitätsniveau nicht erreichen, soll der Bedarfsausweis verbindlich sein.
Um unnötige Kosten zu vermeiden, wird zur Erstellung der Ausweise eine kostenaufwendige Begehung des Gebäudes durch einen Experten nicht vorgeschrieben. Sondern der Eigentümer kann dem Experten Angaben und Nachweise zum Gebäude zur Verfügung stellen. Sinnvollerweise sollte das Gebäude jedoch vom Nachweisersteller besichtigt werden um eine aussagefähige Bewertung erstellen zu können.