Energieberatung für Altbauten
Bauantrag für Wohngebäude vor 31.12.1994 gestellt
Möglichkeit der
BAFA "Vor- Ort- Beratung“ mit staatl. Zuschuss
Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung
Langwierige Abwicklung durch Zuschussbeantragung,
in der Regel 2-4 Monate bis Übergabe des Energieberichtes.
Ich übernehme selbstverständlich die Abwicklung für Sie.
Benutzen Sie die Möglichkeit meines Angebotsformulars.
Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie „Energiesparberatung vor Ort“ ist bis zum 31. Dezember 2009 verlängert worden. Eigentümer erhalten Gutachten mit detaillierten technischen Hinweisen beispielsweise darüber, ob Verbesserungen des Wärmeschutzes energetisch sinnvoll erscheinen, eine Umstellung oder Erneuerungen der Heizungsanlage empfehlenswert ist und eine Nutzung erneuerbarer Energien in Betracht kommt. Gleichzeitig wird der erforderliche finanzielle Aufwand ermittelt und die Wirtschaftlichkeit der Investition errechnet. Die Gutachten werden von einem anbieterunabhängigen Ingenieur erstellt. Bezuschusst werden Beratungen von Haus- und Wohnungseigentümern sowie kleinen und mittleren Unternehmen für Wohngebäude und Wohnungen, für die der Bauantrag vor 31.12.1994 (in den neuen Bundesländern: vor 1989) gestellt wurde.
Unabhängig von den Gesamtkosten der Beratung wird jetzt für ein
Ein-/Zweifamilienhaus ein Zuschuss von 300,- € und für Wohngebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten ein Zuschuss von 360,- € als Festbetrag gezahlt. Die darüber hinausgehenden Kosten und die Umsatzsteuer hat der Hauseigentümer zu tragen. Die erforderlichen Anträge werden vom „Vor-Ort Berater“ gestellt. Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht.
Für alle anderen Bestandsgebäude?
Energieberatung ohne staatlichen Zuschuss
Für alle anderen Gebäude (Industrie / Gewerbe / Wohnbau / öffentl. Gebäude, ...) kann selbstverständlich auch eine Energieberatung in Anlehnung an die "Vor-Ort Beratung" erstellt werden. Dabei wird auch das Gebäude besichtigt. Ein Konzept wird für eine schrittweise Modernisierung zu einem niedrigerem Energieniveau erarbeitet. Dabei werden Maßnahmen vorgeschlagen. Die Umsetzung der Maßnahmen ist für den Beratungsempfänger in der Regel freiwillig.
Am Ende kann ein Energieausweis regeneriert werden.
Nutzen Sie die Möglichkeit meines Angebotsformulars.

Beipiel: Altbau vor Modernisierung

Beipiel: Gleicher Altbau nach Modernisierung
Nachweise zu KfW-Darlehen