Energieberatung / Energieausweise aller Art
Aktuelles
Besitzer und Betreiber öffentlicher u. privater Gebäude müssen bei Verkauf oder Vermietung zukünftig einen Energie-auweis ausstellen lassen. In öffentlichen Gebäuden von über 1000 m2 ist dieser sichtbar auszu-hängen. Alle 10 Jahre ist dieser zu erneuern.
Verantwortlicher Sachverständiger n. §2 ZVEnEV
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Energieberatung mit Energieausweis u. Variantenberechnungen
BAFA "Vor-Ort-Beratung" evtl. mit staatlichem Zuschuss
Alle Gebäudetypen möglich, ....
Neubau: Weitere Infos Link folgen
Energieberatung für Neubauten mit Energieausweis
Variantenberechnungen zu verschiedenen Energie-
standards, z.B. für KfW-Effizienzhäuser 100/70/55
Sachverständiger für alle Arten von
KfW-Nachweisen,
insbesondere f. d. Programme "Energieeffizient Bauen" und "Energieeffizient Sanieren". Zugelassener Sachverständiger
für KfW-Tilgungszuschüsse.
Nachweisberechtigt für Wohn- und Nichtwohngebäude